Der deutsche Bundestag hat die Automatikregelung zum 1.4.2021 geändert

Ab dem 1.04.2021 können Fahrerlaubnisbewerber die Prüfung auch auf Automatik ablegen und trotzdem die „volle“ Fahrerlaubnis erhalten. (Also auch für Schaltwagen).

Voraussetzung sind 10 Fahrstunden auf Schaltwagen und eine kurze (15 min) Prüfung im Rahmen der Ausbildung.

Natürlich bieten wir auf Wunsch weiterhin  die ganz normale Ausbildung auf Schaltwagen  an. In vielen Haushalten hat sich die Automatikschaltung noch nicht durchgestzt, so dass wir es für sinnvoll erachten es dem Fahrerlaubnisbewerber frei zu stellen, welche Ausbildnung er durchführen möchte.

Für die Ausbildung stehen bei uns nun auch Elektrofahrzeuge zur Verfügung.