Fahreignungsseminar (FES)

Seit dem 01.05.2014 gibt es Änderungen zum Punkteabbau.

Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister.

Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem wird das Fahreignungs-Bewertungssystem.

Aus diesem Grund entfällt das Seminar zum Punktabbau (ASP) und wird durch das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt.

Ab dem 1. Mai 2014 kann dann nur noch das neue FES Seminar besucht werden!


Der Punkteabbau

Innerhalb von 5 Jahren kann durch freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) ein Punkt in Abzug gebracht werden.

Hierbei dürfen allerdings nur maximal 5 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein.

Wenn Sie einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte abzubauen.

Bei 8 oder mehr Punkten auf seinem Konto in Flensburg muss der Führerschein abgegeben werden.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.


Die Verkehrspsychologische
Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden.

Die Verkehrspädagogische
Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei die zweite Sitzung  frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden darf.

Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystem

  • 1-3 Punkte Vormerkung, Betroffene werden nicht Benachrichtigt, durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann aber 1 Punkt abgebaut werden.
  • 4-5 Punkte 1.Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden.
  • 6-7 Punkte 2. Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Es können aber keine Punkte mehr abgebaut werden.
  • 8 Punkte 3. Mahnstufe: Entziehung der Fahrerlaubnis

Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen

  • 1 Punkt für nicht so schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.

Mit den Änderungen des neuen Punktesystems werden sicherlich viele Fahrzeugführer noch schneller zu viele Punkte bekommen, da für das gleiche Delikt immer noch die gleiche Punktzahl wie früher erteilt wird. Früher wurde bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen, nach dem neuen Punktesystem bereits schon bei 8 Punkten.

Achten Sie also rechtzeitig darauf ein FES-Seminar zu besuchen, damit Sie einen Punkt Rabatt erhalten.

Punktetabelle:

Vergehen Bußgeld in € Punkte
Telefonieren während der Fahrt   60,00 1
Keine Winterreifen   60,00 1
Kinder nicht angeschnallt   60,00 1
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sec.) 200,00 2
Vorfahrt missachtet   70,00 1
Erster Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze 500,00 2
Gefährliches Überholmanöver 100,00 1
bis 50 km/h zu schnell Außerorts 160,00 2
bis 70 km/h zu schnell Außerorts 440,00 2
bis 40 km/h zu schnell Innerorts 160,00 2
bis 50 km/h zu schnell Innerorts 200,00 2
Dies ist nur ein Auszug aus der Punktetabelle (alle Angaben ohne Gewähr)!


Tilgungsfristen

Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Für die Behörde gilt jedoch der Tattag.

  • 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten.
  • 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre.


Zusammenfassung Fahreignungsseminar (FES)

  • Hat ein Betroffener 1 bis 5 Punkte, so kann er durch die freiwillige Teilnahme am FES-Seminar einen Punkt abbauen.


Das Fahreignungsseminar setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • zwei verkehrspsychologischen Sitzungen zu je 75 Minuten und
  • zwei verkehrspädagogischen Sitzungen zu je 90 Minuten sicherheitsrelevante Mängel

In Einzelsitzungen beim Psychologen und in kleinen Gruppen in der Fahrschule beim Fahrlehrer sollten die sicherheitsrelevante Mängel und die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt werden, damit es eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt.

Merke:
Das Fahreignungsseminar (FES) kann man nur 1 Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau nutzen.