Bus- und Lkw-Fahrer machen sich schlau

Mehr Sicherheit, mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Ansehen: Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Lkw- und Busfahrer sich ständig weiterbilden. Auch Aushilfsfahrer sind von diesem Gesetz betroffen.

Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz stehen neben dem Führerschein eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen auf dem Lehrplan. Innerhalb von 5 Jahren müssen sie mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolvieren.

Ziele des Gesetzes sind:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.

Das bedeutet im Klartext:

  • Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
  • Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).

Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.

Ausnahme-Erscheinungen des Gesetzes

Ausgenommen vom Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)

Wichtig, auch für Führerscheininhaber: Ohne Weiterbildung drohen hohe Bußgelder

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird Ihnen mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.

Wem dieser Weiterbildungs-Nachweis fehlt, ist bei einer Kontrolle dran: Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall empfindliche Bußgelder vor:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für Unternehmer Weiterbildungen auf dem Lehrplan.
    Innerhalb von 5 Jahren