Bus- und Lkw-Fahrer machen sich schlau
Mehr Sicherheit, mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Ansehen: Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Lkw- und Busfahrer sich ständig weiterbilden. Auch Aushilfsfahrer sind von diesem Gesetz betroffen.
Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz stehen neben dem Führerschein eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen auf dem Lehrplan. Innerhalb von 5 Jahren müssen sie mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolvieren.
Ziele des Gesetzes sind:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
Der Gesetzgeber verlangt, dass alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.
Das bedeutet im Klartext:
- Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
- Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Ausnahme-Erscheinungen des Gesetzes
Ausgenommen vom Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind:
- Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
- Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
- Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
- Werkstattpersonal (Probefahrten)
Wichtig, auch für Führerscheininhaber: Ohne Weiterbildung drohen hohe Bußgelder
Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird Ihnen mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.
Wem dieser Weiterbildungs-Nachweis fehlt, ist bei einer Kontrolle dran: Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall empfindliche Bußgelder vor:
- bis 5.000 € für Fahrer
- bis 20.000 € für Unternehmer Weiterbildungen auf dem Lehrplan.
Innerhalb von 5 Jahren