Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht.

Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?

Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat ein
A- Verstoß oder zwei B- Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60,00€ geahndet wurden.

Als A- Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/ h Auswirkungen auf die Probezeit)
  •  schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit
  • an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot

Als B- Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

ASF – Kursinhalt und Ablauf

Sitzungen:

  • das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten
  • die Anzahl der Teilnehmer muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen
  • die Beobachtungsfahrt wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt und dauert 30 Minuten